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Arbeitszimmer

Das häusliche Arbeitszimmer ist ein Arbeitszimmer, das in seiner Funktion, Ausstattung und Lage in die häusliche Sphäre eingebunden ist und in der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt wird. Dies allerdings nur, sofern das Arbeitszimmer auch den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt.

Wann wird ein Arbeitszimmer steuerlich anerkannt?

Das häusliche Arbeitszimmer wird nur dann vollständig steuerlich anerkannt, wenn das Arbeitszimmer auch wie ein solches eingerichtet und genutzt ist. Zudem müssen Arbeitsraum und die Wohnung räumlich voneinander getrennt sind. Die gesamte Wohnung muss allerdings so groß sein, dass die Bewohner genug Raum für die private Nutzung haben.

Handelt es sich um eine Arbeitsecke im Wohn- oder Schlafzimmer, die beispielsweise durch ein Regal oder einen Vorhang vom übrigen Raum getrennt ist, wird diese vom Finanzamt nicht als häusliches Arbeitszimmer anerkannt und ein Werbekostenabzug wird nicht berücksichtigt.

Die Finanzämter sind dazu berechtigt, einen Grundriss der Wohnung einzufordern, um sicherzustellen, dass sich das Arbeitszimmer in einem separaten Raum befindet. Auch eine mögliche Begehung des häuslichen Arbeitszimmers durch das Finanzamt ist möglich.

Bei einer Erwerbslosigkeit können die Kosten für das Arbeitszimmer weiterhin steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Voraussetzung hier ist, dass das Arbeitszimmer auch in der nachfolgenden Tätigkeit als solches anerkannt wird.

Wichtig ist zudem, dass das Arbeitszimmer hauptsächlich für berufliche Tätigkeiten genutzt wird. Die private Nutzung darf nicht mehr als 10% übersteigen.

Die wichtigsten Punkte des häuslichen Arbeitszimmers

  • Das Arbeitszimmer wird fast ausschließlich für berufliche Tätigkeiten genutzt.
  • Das Arbeitszimmer ist wie ein Arbeitsraum eingerichtet.
  • Das Arbeitszimmer ist von den übrigen Wohnräumen getrennt.
  • Die übrige Wohnung ist für den Wohnbedarf ausreichend groß.

Wer kann ein Arbeitszimmer absetzen?

Nur wenige Arbeitnehmer können ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen. Dies sind unter anderem Außendienstmitarbeiter und Lehrer.

Wenn ein Ehepaar das häusliche Arbeitszimmer gemeinsam nutzt, dann können beide Parteien den Höchstbetrag von der Steuer absetzen. Das nennt sich personenbezogene Ermittlung.

Ist die Nutzung des heimischen Arbeitsplatzes als Home Office steuerlich absetzbar?

Ob und in welchem Umfang die Kosten für das Home Office in der Steuererklärung absetzbar sind, hängt von dem Umfang der Nutzung ab. Bei fünf Tagen Home Office und wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind die Kosten für den Raum vollständig absetzbar. Bei der Nutzung des Arbeitszimmers im Umfang von bis zu zwei Tagen und sofern es dem Arbeitnehmer untersagt ist, an diesen Tagen im betrieblichen Büro zu arbeiten, kann das häusliche Arbeitszimmer zum Teil steuerlich abgesetzt werden.

Haben Sie spezifische Fragen rund um das häusliche Arbeitszimmer? Dann wenden Sie sich an unser Team und vereinbaren ein persönliches Erstgespräch.

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