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Basiszinssatz

Vom sogenannten Basiszinssatz wird in unterschiedlichen Kontexten gesprochen. So wird der Begriff gesetzlich definiert als Grundlage u. a. der Verzugszinsen im § 247 BGB verwendet.

Im Rahmen der Ermittlung der Kapitalkosten anhand des Capital Asset Pricing Model (CAPM) ist u. a. der sogenannte Basiszinssatz zu bestimmen. Er repräsentiert den Zinssatz einer (quasi) risikolosen Kapitalmarktanlage und wird daher oft auch als risikoloser bzw. risikofreier Zinssatz (englisch: „base rate“ oder „risk free rate“) bezeichnet. Als Ausgangspunkt werden meistens öffentliche Anleihen mit langen Restlaufzeiten verwendet.

Nach Empfehlung des HFA des IDW im S1 zur Unternehmensbewertung i. d. F. vom 02.04.2008 ist der Basiszinssatz bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes auf der Basis von (modellierten) Zinsstrukturkurven zu ermitteln, vgl. dazu http://www.basiszinskurve.de/basiszinssatz-gemaess-idw.html

Die Basiszinssätze gem. IDW S1 werden monatlich ermittelt und schwanken seit 2011 zwischen 3,75 % (1.4.2011), 1,25 % (01.03.2015) und 2014 2,00-2,75 %.

Weitere Verwendung mit unterschiedlicher Bedeutung findet der Begriff Basiszinssatz im vereinfachten Ertragswertverfahren gem. § 199 i. V. m. § 203 Abs. 2 BewG für die Kapitalisierung eines bereinigten Ertragswertes zur steuerlichen Bewertung von Unternehmen.

Basiszinssatz für die Kapitalisierung ist dabei ein einmal jährlich (jeweils zum ersten Börsentag des Jahres) durch die Bundesbank festgesetzter Zinssatz, der vom Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird.

Die Basiszinssätze i. S. d. § 199 i. V. m. § 203 Abs. 2 BewG betragen:

  • Januar 2015 0,99 %
  • Januar 2014 2,59 %
  • Januar 2013 2,04 %
  • Januar 2012 2,44 %
  • Januar 2011 3,43 %
  • Januar 2010 3,98 %
  • Januar 2009 3,61 %
  • Januar 2008 4,58 %
  • Januar 2007 4,02 %

Quelle: DATEV LEXinform

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