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Elterngeld

Definition Elterngeld

Das Elterngeld, auch Basiselterngeld genannt, unterstützt frisch gebackene Eltern nach der Geburt ihres Kindes und fängt so fehlendes Einkommen auf, wenn die Eltern oder ein Elternteil ihre Arbeit für die Fürsorge des Neugeborenen unterbrechen. Insgesamt stehen den Eltern 14 Monate Elterngeld in Höhe von monatlich maximal 1.800€ zu, der Mindestbetrag liegt bei 300€.

Ein Elternteil kann für sich zwischen zwei und zwölf Monaten Elternzeit und -geld in Anspruch nehmen.

Was ist das Elterngeld-Plus?

Das Elterngeld-Plus sorgt dafür, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen. Väter und Mütter, die bereits während des Elterngeld-Bezugs wieder arbeiten wollen, haben so die Möglichkeit, das Elterngeld länger in Anspruch zu nehmen. Aus einem Elterngeld-Monat werden zwei Elterngeld-Plus-Monate.

Beim Elterngeld-Plus können maximal acht Monatsbeiträge in Höhe von maximal 900€ bezogen werden. Der Mindest-Elterngeld-Plus-Betrag liegt bei 150€ monatlich. Durch einen Geschwisterbonus und einen Mehrlingszuschlag kann diese Förderung weiter erhöht werden.

Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen

Die exakte Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem jeweiligen Nettoeinkommen. Berechnungsgrundlage sind die Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Diese Regel wird dann angepasst, wenn sich der betreuende Elternteil in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt noch Elterngeld für ein älteres Kind bekommt. Selbstständige müssen ihre Gewinneinkünfte über den Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt nachweisen, worauf hin sich das Elterngeld errechnet.

Rechnen Sie sich die Höhe des Elterngeldes aus, das Ihnen zusteht – mit unserem Elterngeld-Rechner.

Beantragung des Elterngeldes

Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einen Antrag auf Elterngeld stellen.

Hinweis: Monate, in denen Elterngeld-Plus bezogen wurde, können auch noch rückwirkend in Elterngeld-Monate umgewandelt werden. Das Geld wird jedoch nur für die letzten drei Monate nach Eingang des Antrags rückwirkend gezahlt.

Wer bekommt Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Studierende, Auszubildende, erwerbslose Elternteile sowie alleinerziehende und getrennterziehende Elternteile.
Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen, nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, mit ihrem Kind in einem Haushalt wohnen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, haben Anspruch auf das Basiselterngeld.

Hinweis: Hat ein Elternpaar ein gemeinsam zu versteuerndes Einkommen von zusammen 500.000€ (in den letzten zwölf Kalendermonaten), besteht kein Anspruch auf Elterngeld.

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