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Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe verlängert
Nach dem "Lockdown", bei dem viele Unternehmer ihre Geschäfte
wegen gesundheitspolitisch notwendiger Maßnahmen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie schließen oder stark einschränken mussten, unterstützte
die Bundesregierung diese mit der sog. "Soforthilfe" und speziellen
KfW-Krediten. Danach folgte mit dem Corona-Konjunktur-Programm eine sog. "Überbrückungshilfe"
für Umsatzausfälle bei kleinen und mittleren Unternehmen, die ihren
Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen
einstellen mussten.
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe, die ursprünglich
auf den 31.8.2020 festgelegt war, wurde nunmehr auf den 30.9.2020 verlängert.
Mit der Fristverlängerung reagiert das Wirtschaftsministerium auf anfängliche
technische Probleme bei der Antragstellung.