Ihre Steuerberater Richter & Ebner
Bundesrat billigt Pflegereform
Die Modernisierung der Pflegeversicherung passierte am 18.12.2015 den Bundesrat.
Sie führt unter anderem einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und
ein neues Begutachtungsverfahren ein.
- Das neue Begutachtungsverfahren erfasst alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit
– unabhängig davon, ob diese auf körperlichen, psychischen oder
kognitiven Beeinträchtigungen beruhen. - Die bisherigen 3 Pflegestufen werden durch 5 Pflegegrade ersetzt. Maßgeblich
für die Einstufung ist dabei der Grad der Selbstständigkeit einer
Person. - Leistungen der Pflegeversicherung richten sich zukünftig allein nach
dem festgestellten Pflegegrad und sollen passender als bisher auf die Versorgungsbedürfnisse
hilfebedürftiger Menschen ausgerichtet werden. - Das Gesetz stärkt zudem die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen.
So kommt es zu Verbesserungen im Bereich der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. - Zur Finanzierung der Reform erhöhen sich zum Jahresanfang 2017 die
Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 % des Bruttoeinkommens. - Das Gesetz trat in weiten Teilen bereits im Januar 2016 in Kraft.