Ihre Steuerberater Richter & Ebner

Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 verlängert

Mit Schreiben vom 21.12.2020 teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass es
die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen für das Kalenderjahr
2019 allgemein bis zum 31.3.2021 verlängert.

Einer Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer vom 18.12.2020 zufolge
soll diese Frist bis zum 31.8.2021 verlängert werden. Diese Frist war bei
Ausarbeitung des Informationsschreibens noch nicht offiziell bestätigt.

Call Now Button