Ihre Steuerberater Richter Ebner Schreier
Hohes Alter – Schutz vor Eigenbedarfskündigung
In einem vom Landgericht Berlin (LG) entschiedenen Fall erklärte ein Vermieter
2015 gegenüber den mittlerweile 87- und 84-jährigen Mietern die Kündigung
des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs. Diese widersprachen der Kündigung
unter Verweis auf ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand,
ihre langjährige Verwurzelung am Ort der Mietsache und ihre für die
Beschaffung von Ersatzwohnraum zu beschränkten finanziellen Mittel.
Die Richter des LG kamen zu dem Urteil, dass Mieter vom Vermieter allein unter
Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses
verlangen können.