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Insolvenzgeldanspruch eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt
waren und bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
ihres Arbeitgebers (Insolvenzereignis) für die vorausgehenden drei
Monate des Arbeitsverhältnisses noch Arbeitsentgelt beanspruchen können.
Dies gilt auch bei Geschäftsführern, die zwar zugleich
Gesellschafter sind, jedoch weder über die Mehrheit der
Gesellschaftsanteile noch über eine sogenannte Sperrminorität
verfügen. Hier ist im Regelfall von einer abhängigen Beschäftigung
auszugehen.