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Kompromiss zur Lockerung des Informationsverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Ärzte, Krankenhäuser
und Einrichtungen künftig öffentlich darüber informieren dürfen,
dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Auch der Hinweis auf
weitere Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von neutralen Stellen
wie beispielsweise der Ärztekammer soll erlaubt sein. Weitere Informationen
beispielsweise zu Methoden dürfen Ärzte aber nicht angeben. Damit
machen sie sich weiterhin strafbar.

Zulässig sind Hinweise über angewandte Methoden nur auf einer zentralen
Liste, die seitens der Bundesärztekammer geführt werden soll. Sie
enthält auch die Namen der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche
durchführen. Die Liste wird monatlich aktualisiert und ist im Internet
einsehbar.

Als Nächstes geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung in die Ausschussberatungen
des Bundestages. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes hat dort bereits stattgefunden.
Sobald der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, kommt es in einem zweiten Durchgang
erneut in den Bundesrat.

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