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Nacherfüllung bei falscher Verglasung

Werden beim Neubau eines Wohnhauses Dachflächenfenster eingebaut, die
entgegen der Baubeschreibung nur eine 2-fach Wärmeschutz-Verglasung – statt
einer 3-fach Wärmeschutz-Verglasung – aufweisen, liegt ein Mangel vor.

Bei der Frage, ob eine Nacherfüllung unverhältnismäßig
ist, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls abzuwägen. Der Auftraggeber
hat unter Umständen an der Einhaltung bestimmter Wärmeschutz-Standards
auch dann ein nachvollziehbares Interesse, wenn die Auswirkungen auf die Höhe
seiner Heizkosten nur gering sind.

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